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Die Impfkampagne für Herpes Zoster: Wieso gerade jetzt?

Aktualisiert: 28. Aug. 2022


Wer regelmässig durch den Hauptbahnhof Zürich geht, dem dürfte eine seit kurzem initiierte auffällige Werbekampagne ins Auge gesprungen sein. So heisst es neuerdings auf schwarzen, etwas traurig anmutenden Plakaten, welche eher an die Werbung einer Organisation, die für lebensmüde Menschen einen «Notausgang» bereithält, erinnert: «Mein Leben ist perfekt gewesen, bis ich Gürtelrose bekam»[1]. Wer durch die zu dieser «1 von 3»-Kampagne gehörende Webseite scrollt, stellt fest, dass die Zulassungsinhaberin eines Impfstoffes gegen Herpes Zoster für die Kampagne verantwortlich ist.


Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist laut Arzneimittelwerbevordnung (AMWV) Art. 14 nicht erlaubt. «Awarenesskampagnen» für Krankheiten sind als kritisch einzustufen, wenn Arzneimittel, mit denen diese Krankheiten behandelt oder verhindert werden können, ein Marktmonopol haben, da dann eindeutige Rückschlüsse auf das Arzneimittel möglich sind, dem die Kampagne dient. Laut AMWV Art.2 gelten alle Massnahmen, welche zur Information, Marktbearbeitung und Schaffung von Anreizen, welche zum Ziel haben, die Verschreibung, die Abgabe, den Verkauf, den Verbrauch oder die Anwendung von Arzneimitteln zu fördern, als Werbung. Somit ist auch eine «Awarenesskampagne» als Werbung zu klassifizieren. In der Vergangenheit wurde eine gross angelegte Aufklärungskampagne für «Kopfschmerzen und Migräne», hinter der die Zulassungsinhaberin eines Migräne-Arzneimittels stand, nicht nur von Swissmedic, sondern auch vom Bundesgericht als «unerlaubte Werbung» eingestuft. [2]


Gürtelrose: Nebenwirkung der COVID-«Impfung»?

Gürtelrose heisst im Fachjargon «Herpes Zoster» und wird vom gleichen Virus wie die Windpocken ausgelöst. Das Virus kann in bestimmten Situationen und durch bestimmte Faktoren getriggert «reaktiviert» werden und einen äusserst schmerzhaften Hautausschlag mit Bläschen verursachen. Im Juli 2021 berichtete SRF über einen 52-jährigen Aaurgauer, der drei Wochen nach der ersten COVID-«Impfung» an Gürtelrose erkrankte, infolgedessen sechs Wochen krankgeschrieben wurde und u.a. mit Morphium behandelt werden musste [3]. Es ist zu hoffen, dass sich der Betroffene mittlerweile wieder vollumfänglich erholt hat. Im Bericht wurde spekuliert, ob die «Impfung» die Krankheit direkt ausgelöst habe oder ob sie einfach ein Auslöser für etwas war, das sowieso passiert wäre. Die aktuelle Datenlage spricht für die erste These.


Im Update zu den COVID-Impfnebenwirkungen vom April 2022 berichtete Swissmedic über 44 Fälle von Herpes Zoster, von denen 26 als schwerwiegend eingestuft wurden [4]. Während das Deutsche Paul Ehrlich-Institut für COVID-«Impfstoff»-Nebenwirkungen eine offizielle Melderate von 1.7/ 1000 Impfdosen ausweist [5], liegt die Melderate von Swissmedic aktuell bei gerade einmal 0.99/1000 Impfdosen [6], was auf ein relevantes «Underreporting» hinweist. Es ist bekannt, dass weltweit nur ein Bruchteil der Nebenwirkungen gemeldet werden. Basierend auf einer anerkannten Kalkulationsmethode wird davon ausgegangen, dass in den USA von Behörden vermeldete Nebenwirkungen mit einem «Underreporting-Faktor» von 41 multipliziert werden müssen, um die Realität abzubilden [7]. Aktuell liegen wenig Indizien vor, die darauf hindeuten, dass sich die diesbezüglichen Daten in der Schweiz in einem relevanten Ausmass unterscheiden.

Herpes Zoster auf Platz 7 der häufigen Nebenwirkungen

Im Update zu den COVID-Impfnebenwirkungen vom August 2022 fungiert «Herpes Zoster» für den Pfizer-«Impfstoff» auf Platz 7 unter den 15 häufigsten Nebenwirkungen [8]:

Eine Infektion mit Herpes Zoster gilt als eine der vergleichsweise häufigen Ursachen für eine periphere Gesichtslähmung (periphere Fazialisparese) [9], welche in den Arzneimitteltexten der COVID-«Impfstoffe» als «seltene Nebenwirkung» aufgeführt wird [10]. Auch der Zusammenhang einer Herpes Zoster-Erkrankung mit dem Guillain-Barré-Syndrom, einer entzündlichen Nervenerkrankung mit an den Händen oder Füssen beginnenden Lähmung und Sensibilitätsstörung, die sich allmählich immer weiter zum Körperstamm hin ausbreitet, wurde in der Literatur beschrieben [11].


In diversen «peer reviewten» Studien wurde ein Zusammenhang der COVID-«Impfungen» mit dem Auftreten einer Gürtelrose, einer peripheren Gesichtslähmung und auch mit dem Guillain-Barré-Syndrom aufgezeigt [12]. Normalerweise fliessen aktuelle Erkenntnisse zu Sicherheitssignalen, zum Schutz der Bevölkerung, in die Arzneimitteltexte ein, ohne dass vorher aufwendig eine Kausalität bewiesen werden muss. Herpes Zoster und das Guillain-Barré-Syndrom wurden, trotz vorliegender Evidenz, die einen kausalen Zusammenhang wahrscheinlich macht, bis heute nicht als potentielle unerwünschte Wirkungen der COVID-«Impfstoffe» in die Fachinformation aufgenommen.


Das Gesundheitspersonal sollte ein Bewusstsein für die Möglichkeit eines Herpes Zoster als Nebenwirkung im Zusammenhang mit der COVID-«Impfung» entwickeln

Swissmedic kam in einem Bericht in den «Vigilance News» vom Juni 2021 zum Schluss [13], dass die in der Pharmacovigilance-Datenbank der WHO (Vigibase™) gefundenen Fallmeldungen darauf hinweisen, dass ein Herpes Zoster nach Impfung kein Einzelfall und dass «eine nähere Analyse der WHO-Datenbank bezüglich der Disproportionalität zwischen dem Auftreten eines Herpes Zoster und von COVID-19-Impfungen von grossem Interesse sei». Abschliessend forderte Swissmedic, dass das Gesundheitspersonal ein Bewusstsein für die Möglichkeit eines Herpes Zoster als unerwünschte Arzneimittelreaktion unter Covid-19 Vakzinen entwickeln und nicht zögern solle, diese zu melden. Was in der Zwischenzeit aus diesen Erkenntnissen und der Initiative geworden ist? Wurde das Gesundheitspersonal im Hinblick auf diese Problematik irgendwann proaktiv sensibilisiert?


Auch Herpes-Impfung birgt Risiken

In der «1 von 3»- Werbekampagne wird die «Impfung» gegenüber möglichen antiviralen Therapien prioritär, nach dem Motto «Prävention ist besser als heilen», empfohlen. Laut AMWV muss Werbung «ausgewogen» sein. Bei einer Therapie darf folglich nicht nur auf deren Nutzen, sondern muss ebenfalls zwingend auf deren Risiken hingewiesen werden. Laut «Risk Managementplan» des Herpes-Impfstoffes, der auf der Webseite von Swissmedic öffentlich zugänglich ist [14], wurde im Zusammenhang mit dem Impfstoff ein erhöhtes Risiko für das Auftreten eines Guillain-Barré-Syndroms, für eine Reaktivierung des Herpes Zoster-Virus und für das Auftreten von immunvermittelten Erkrankungen eruiert. In der Werbekampagne fehlen diesbezügliche Informationen gänzlich.


Bleiben wir gelassen und betrachten das Geschehen mit dem nötigen Abstand

Liest man die öffentlichen Medien, scheint eines klar: Ein Leben ohne permanente Angst vor immer neuen Viren soll kaum mehr möglich sein. Sei es SARS-CoV-2 und seine zirkulierenden «Varianten» oder die «Affenpocken», das Szenario ist immer das gleiche: Ein «passender» PCR-Test [15] und eine passende mRNA-Injektion sind prompt zur Stelle oder wurden, in weiser Voraussicht gar frühzeitig entwickelt, da das Eintreffen dieser Pandemien mit allen Eventualitäten mit hellseherischen Kräften in Planübungen [16] vorhergesehen und durchgespielt wurde. Sind dies nicht etwas gar viele Zufälle? Macht sich nicht so langsam jeder selbst zum «Affen», der all dem noch Glauben schenkt?

Eines ist sicher: Es gibt viele Möglichkeiten, wie wir uns gesund halten und im Falle einer Erkrankung mit COVID wohl auch erfolgreich therapieren können. Eine internationale Forschungsgruppe analysiert die diesbezüglich vorliegende Evidenz vorzu und arbeitet diese wissenschaftlich fundiert auf [17]. Wieso wurden uns diese doch sehr beruhigenden Informationen in den letzten zweieinhalb Jahren konsequent vorenthalten bzw. nachweislich sichere und wirksame Therapien regelmässig diffamiert? [18]


Sollte bald schon in einer «3 in 1»-Werbekampagne verkündet werden, dass nun ein kombinierter mRNA-«Impfstoff» gegen COVID, Herpes Zoster und die Affenpocken verfügbar ist, ist es möglicherweise weise, einmal mehr gelassen «Nein, danke!» zu sagen, sich dafür aber umso engagierter, friedlich, aber bestimmt dafür einzusetzen, dass wir nicht unserer Freiheit beraubt werden, wenn wir nicht blindlings alle paar Monate unseren Arm für einen immer neuen «Pieks» hinhalten, der wohl ähnlich sinnvoll ist wie ein «3 in 1»-Pflegeprodukt, welches Shampoo, Körperpeeling und Zahnpasta enthält.




Quellen:

[10] Fachinformation Comirnaty®, Fachinformation Spikevax®, www.swissmedicinfo.ch



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